Leistungen
Ambulante Pflege
Der ambulante Pflegedienst Probsteder unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Das qualifizierte Pflegepersonal bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige z. B. Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren können.
Das Leistungsangebot des ambulanten Pflegedienstes erstreckt sich über verschiedene Bereiche.
Dies sind vor allem:
• körperbezogene Pflegemaßnahmen wie etwa Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit
• pflegerische Betreuungsmaßnahmen, zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
• häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie z. B. Wund-, Katheter- oder Stomaversorgung, Injektionen oder Medikamentenvergabe
• Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfediensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten
• Hilfe bei der Haushaltsführung, z. B. Einkaufen oder Reinigen der Wohnung
Die ambulante Pflege ermöglicht den Betroffenen, in der vertrauten Umgebung zu bleiben.
Hauswirtschaft
Unter hauswirtschaftlicher Versorgung ist eine fachkundige Betreuung des Klienten in der eigenen häuslichen Umgebung in allen Belangen der Hauswirtschaft zu verstehen.
Die Betreuung bezieht sich sowohl auf die Haushaltsorganisation als auch auf die Durchführung der täglichen Haushaltsaufgaben.
Diese beinhalten z.B.
- Einkaufen gehen und andere Besorgungen erledigen
- Die Begleitung des Klienten bei Arztbesuchen und Behördengängen
- Geschirr spülen
- Das Verrichten von täglich anfallenden Reinigungsarbeiten
- Abfallentsorgung
- Wäschepflege: Wäsche wechseln, waschen, trocknen, bügeln
Die Betreuungsperson teilt sich die Arbeit im Haushalt nach den jeweiligen Erfordernissen selbstständig und eigenverantwortlich ein.
Die hauswirtschaftliche Versorgung ermöglicht es dem Pflegebedürftigen, sich zu Hause, in seiner gewohnten Umgebung, im Rahmen der häuslichen Pflege, pflegen zu lassen.
Die häusliche Pflege zieht der Gesetzgeber einer Betreuung im Pflegeheim vor. Deshalb zahlen die Pflegekassen nach SGB XI (siehe: „Sozialgesetzbuch“) vom Gesetzgeber anerkannte hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
Hausnotruf
Besonders im höheren Alter steigt die Gefahr von Unfällen im Haushalt. Ein Hausnotruf garantiert Senioren sowie ihren Angehörigen schnelle Hilfe in Notfällen, etwa wenn sie stürzen und nicht mehr aus eigener Kraft aufstehen können.
Das Hausnotrufsystem basiert auf herkömmlicher Telefontechnik. Nutzer tragen in der Regel ein Notrufarmband mit Notfallknopf. Drücken sie ihn, geht ein Funksignal an die Basisstation des Geräts, das sich automatisch mit der Notrufzentrale verbindet. Dank Freisprechfunktion ist im Idealfall eine Kommunikation aus jedem Raum möglich.
Beratung
Der Beratungseinsatz (auch „Beratungsbesuch“ genannt) ist eine Pflegeberatung, die Pflegegeldempfänger in regelmäßigen Abständen je nach Pflegegrad in Anspruch nehmen müssen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Durch den Beratungsbesuch sollen die Qualität der häuslichen Pflege gesichert und Pflegende unterstützt werden.